§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen B&F Logistics Group, [Rechtsform], mit Sitz in [Adresse], Luxemburg (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Logistikdienstleistungen.
- Lagerung
- Wareneingang und Warenausgang
- Kommissionierung
- Verpackung und Konfektionierung
- Versandvorbereitung und Übergabe an Transportdienstleister
- Retourenbearbeitung
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungsumfang
Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Logistikdienstleistungen gemäß Vertrag, Auftrag, Preisliste, Angebot oder E-Mail-Bestätigung. Lagerfläche, Kommissionierzeiten, Verpackungsmaterial, Versandarten und Service-Level werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Preisliste konkretisiert. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereit, darunter Artikelstammdaten, Verpackungs-, Versand- und Retourenanweisungen.
Angelieferte Waren müssen ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sein, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und für Lagerung und Handling geeignet sein. Der Auftraggeber haftet für Schäden durch unzureichende Verpackung, falsche Kennzeichnung, nicht deklarierte Gefahrgüter oder Rechtsverstöße und stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Waren verfügt.
§ 4 Wareneingang und Eingangskontrolle
Die Ware ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Lagerort anzuliefern. Bei Annahme werden die Vollzähligkeit der Packstücke gemäß Lieferschein, die Identität von Artikeln, Chargen oder Etiketten und äußerlich erkennbare Schäden mit zumutbaren Mitteln kontrolliert. Eine vollständige Funktions- oder Einzelprüfung ist ohne besondere Vereinbarung nicht geschuldet.
Erkennbare Schäden werden dokumentiert und unverzüglich mitgeteilt. Für bereits bei Anlieferung vorhandene oder nicht erkennbare Schäden haftet der Dienstleister nur, wenn sie nachweislich in seinem Verantwortungsbereich verursacht wurden.
§ 5 Lagerung
Die Waren werden sorgfältig, trocken, frostfrei sowie vor direkter Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit geschützt gelagert. Besondere Bedingungen zu Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Sicherheit müssen vorab schriftlich vereinbart werden.
Für Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Streiks, behördliche Maßnahmen oder nicht zu vertretende Ausfälle besteht keine Haftung.
§ 6 Kommissionierung, Verpackung und Versandvorbereitung
Die Waren werden nach den Vorgaben des Auftraggebers zusammengestellt und für den Versand vorbereitet. Ohne besondere Vorgaben erfolgt die Verpackung mit üblichen Materialien nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns. Verpackungsmaterial trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Mit Übergabe an den gewählten Transportdienstleister gelten dessen Bedingungen. Für spätere Transportschäden haftet B&F Logistics Group nur, wenn eine eigene Pflichtverletzung, etwa falsche Adressierung oder unsachgemäße Übergabe, ursächlich war.
§ 7 Haftung
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grobem Verschulden gilt die gesetzliche Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Schäden während Lagerung und Bearbeitung haftet der Dienstleister nur bei eigenem Verschulden.
Für Sachschäden an Waren gilt, soweit gesetzlich zulässig, eine Begrenzung auf den Zeitwert, höchstens [Betrag je Schadenfall] und [Jahreshöchstbetrag]. Dem Auftraggeber wird der Abschluss einer eigenen Waren- und Transportversicherung empfohlen. Eine solche Versicherung ist nicht standardmäßig enthalten und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, dem Angebot oder Vertrag und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Wesentliche Kostensteigerungen können mit einer Frist von [Frist einfügen] berücksichtigt werden.
Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsziel einfügen] ohne Abzug fällig. Bei Verzug können gesetzliche Zinsen berechnet und weitere Aufträge bis zum Ausgleich ausgesetzt werden. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.
§ 9 Eigentum und Risiko
Das Eigentum an der Ware verbleibt beim Auftraggeber. Das Risiko zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung trägt der Auftraggeber, soweit keine Pflichtverletzung des Dienstleisters vorliegt.
§ 10 Retourenbearbeitung
Sofern vereinbart, umfasst die Retourenbearbeitung Entgegennahme, Prüfung, Neubewertung, Neuverpackung und Rückführung oder Rücksendung. Der Prüfumfang richtet sich nach den Vorgaben des Auftraggebers; ohne besondere Vereinbarung erfolgt nur eine äußere Kontrolle auf erkennbare Schäden und Vollzähligkeit.
Für versteckte Mängel retournierter Ware, die bei einer zumutbaren Prüfung nicht erkennbar sind, haftet der Dienstleister nicht.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der vertraglichen Leistungen entsprechend der DSGVO und dem luxemburgischen Datenschutzrecht verarbeitet. Einzelheiten zu Art, Zweck, Dauer und Schutzmaßnahmen können in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt werden. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten verantwortlich.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag läuft unbefristet, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, und kann mit [Kündigungsfrist einfügen] schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende ist verbliebene Ware innerhalb von [Abholfrist einfügen] abzuholen oder abtransportieren zu lassen. Danach kann sie nach vorheriger Ankündigung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert oder gesetzlich zulässig verwertet werden.
§ 13 Höhere Gewalt
Bei Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Streiks oder schweren Betriebsstörungen darf die Leistung vorübergehend ausgesetzt oder angepasst werden. Der Auftraggeber wird unverzüglich über Ereignis und voraussichtliche Dauer informiert.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Dienstleisters in Luxemburg.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.